AGB (01/01/2023)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN

Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich. Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir der Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmen. Alle Dienstleistungen von AudioInc. werden ausschliesslich zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen erbracht. Sämtliche abweichende Vereinbarungen zwischen AudioInc. und dem Auftraggeber bedürfen der Schriftform. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Post oder E-Mail genügt dem Erfordernis der Schriftform.
 

Auftragserteilung und Leistungen

Die Angebote von AudioInc. sind freibleibend und unverbindlich. Erteilte Aufträge, auch bei fernmündlicher Übermittlung oder per E-Mail sind für den Kunden bindend. Für AudioInc. wird der Auftrag erst bindend, wenn eine Auftragsbestätigung an den Kunden erfolgte. Der Umfang der von AudioInc. zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und ist bindend für den jeweiligen Auftrag. Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben, müssen diese in Schriftform ebenfalls bestätigt werden.
 

Einsatzarten, Dauer und Überzeit

Es werden grundsätzlich Tageseinsätze angestrebt. Die Dauer beträgt 10 Std. inkl. An- und Abreisezeit sowie

Pausen. Allfällige Halbtagessätze sind im Umfang: 1–5 Std. inkl. An- und Rückreisezeit. Halbtagessätze, müssen gesondert bestätigt werden. Überzeit wird mit min. 10% des Tagessatzes pro angebrochene Stunde berechnet. Tageseinsätze die sich bis in die frühen Morgenstunden erstrecken sollten, werden situativ als zwei Tageseinsätze abgerechnet, da ein Auftrag am nächsten Tag aus Sicherheitsgründen, bspw. wegen Übermüdung

nicht angetreten werden kann.
 

Arbeitsbeginn / Arbeitsende

Arbeitsbeginn ist ab dem Moment des Reiseantritts zum Einsatzort bis zur Rückkehr an den Firmensitz. Bei mehrtägigen Einsätzen ist das offizielle Arbeitsende mit dem Eintreffen im Hotel erreicht. Firmensitz ist: AudioInc. Schwanengasse 19, 2503 Biel, Schweiz. Diese Adresse dient zur Berechnung der Fahrwege und ist bindender Bestandteil dieser AGB. Anderweitige Vereinbarungen werden nur nach schriftlicher Bestätigung akzeptiert.
 

Pflichten AudioInc.

AudioInc. verpflichtet sich zu einer professionellen, gewissenhaften und verantwortungsbewussten Ausführung
der übertragenen Arbeiten im Interesse des Kunden und unter Einhaltungen von Sicherheitsvorschriften.
Erteilte Informationen werden vertraulich behandelt.
 

Mitwirkung des Kunden

Der Kunde ist gehalten im Rahmen von Treu und Glauben bei der Erfüllung von Aufträgen mit seinen Grundlagen mitzuwirken. Insbesondere legt er die Erfüllung notwendigen Informationen und Unterlagen vor. Der Kunde ist verpflichtet die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere Arbeitsbewilligungen für Arbeitseinsätze während der Nacht, Arbeitssicherheit, etc. Der Auftraggeber ist verpflichtet, AudioInc. über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort vor Aufnahme der Tätigkeit zu informieren.
 

Gefahrenübergang

Stellt der Auftraggeber eine schlechte oder unzureichende technische Infrastruktur bzw. mangelnde Koordination bereit, so übernimmt die AudioInc. keinerlei Haftung für die angebotene Dienstleistung. Alle technischen wie organisatorischen Voraussetzungen müssen, wie im Vorfeld besprochen und definiert, vorhanden sein.
 

Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie beispielsweise Kalkulationen, Zeichnungen, Plänen, Bilder und Renderings etc. behalten wir uns Eigentumsund Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Ausnahmen gelten nur wenn AudioInc. dieser Weitergabe schriftlich zustimmt. Im Falle der Zuwiderhandlung behalten wir uns Schadensersatzansprüche vor.
 

Eigentumsvorbehalt

AudioInc. behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher

Forderungen vor. AudioInc. ist berechtigt, die angebotene Sache zurückzunehmen (z.B. bei vereinbarten

Teilzahlungen), wenn der Auftraggeber sich vertragswidrig verhält. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, solange dies nicht ausdrücklich schriftlich erklärt ist.
 

Termine

AudioInc. hält sich grundsätzlich an die vereinbarten Termine, sofern dies nicht durch unvorhergesehene

Ereignisse unmöglich wird. Sollte infolge Informationsverzögerung seitens des Kunden, eine Verzögerung im Arbeitsablauf entstehen, kann AudioInc. nicht für den Verzug belangt werden. AudioInc. behält sich bei unzumutbaren Härtefällen die Ablehnung eines Auftrags oder den Rücktritt aus einer bestehenden

Zusammenarbeitsvereinbarung vor. Einen Schadensersatzanspruch des Kunden gegenüber AudioInc. ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen durch AudioInc. werden

dem Kunden in Rechnung gestellt (pro rata temporis).
 

Stornierungen

Bereits entstandener Arbeitsaufwand, der aufgrund einer zeitlichen Vorgabe bereits erbracht wurde (bspw.

Planungsaufgaben, etc.) wird dem Kunden in Rechnung gestellt (pro rata temporis). Der Auftraggeber kann

bis zur Vollendung des Auftrags jederzeit kündigen. Kündigt der Auftraggeber, so sind wir berechtigt, die

vereinbarte Auftragssumme einzufordern Vereinbarte Reise- und Hotelkosten sowie Spesen werden in diesen

Fällen nicht berechnet, sofern sie noch nicht angefallen sind.

Bei einer Stornierung bis 30 Tage vor Arbeitsbeginn wird eine Ausfallpauschale von 50% des vereinbarten

Honorars berechnet, bei einer Stornierung 9–5 Tage vor Auftragsbeginn wird eine Ausfallpauschale von 75%

berechnet, bei einer Stornierung 4–1 Tage vor Auftragsbeginn oder kürzer wird eine Ausfallpauschale von

100% berechnet. Unvermeidbare aussergewöhnliche Umstände liegen nur dann vor, wenn die jeweilige Veranstaltung offiziell durch die Behörden untersagt wird/werden. Tritt eine Stornierung infolge von unvermeidbaren aussergewöhnlichen Umständen ein, sind alle Leistungen welche bis zu diesem Zeitpunkt erbracht worden sind, zu vergüten. Der Auftraggeber ist in der Mitteilungspflicht. Wird der Auftrag in einer bereits bestehenden Krisensituation erteilt, geht die Haftung auf den Auftraggeber über.
 

Honorar

Es gilt der offerierte Tagessatz.

Alle Preise verstehen sich exkl. MwSt.
 

Over-Night Einsätze

werden situativ als zwei Tageseinsätze oder mit einem Honorarzuschlag von +50% verrechnet.
 

Transport zum Veranstaltungsort

Kosten für Parking, Anfahrten und/oder Flüge sowie Unterkünfte und Verpflegung, gehen zu Lasten des Kunden

und werden auf Wunsch gesondert verrechnet. Bei Anreisen mit dem eigenen PKW werden 0,80 CHF pro

gefahrenem Kilometer berechnet. Anreisen per Zug werden in der 2. Klasse ohne Halb-Tag oder Bahncard

abgerechnet. Bei Anreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird gemäss Ticket abgerechnet. Bei Stellung von

Mietfahrzeugen wird ein Vollkaskoschutz mit einer maximalen Reduzierung des Selbstbehalts angestrebt und

gem. Beleg der Autovermietung abgerechnet. Bei Veranstaltungen ausserhalb von Biel (Schweiz) ist je nach

Arbeitseinsatzzeit und Dauer ein Hotelzimmer vorzusehen. Die Kosten für das Hotel trägt der Kunde (Bar,

Mini-Bar und Medien gehören nicht dazu). Ein Einzelzimmer wird vorausgesetzt. Im Normalfall wird ein

Hotelzimmer3* mit Frühstück gebucht.
 

Offdays

Offdays werden mit 50% der Tagespauschale berechnet, Traveldays gelten als Arbeitstage, da in dieser

Zeit kein Auftrag angenommen werden kann. Alle Leistungen werden im selbständigen Erwerb erbracht

und von AudioInc. selbstständig mit der Ausgleichskasse Bern abgerechnet. Auf Wunsch kann eine offizielle

Bestätigung der Ausgleichskasse dem Kunden dargelegt werden.
 

Auslagen

Sollte AudioInc. für produktionsbezogene Kosten für den Kunden in Vorlage gehen, werden die Auslagen

in einer separaten Rechnung erfasst. Diese Rechnung ist sofort und in voller Höhe fällig. Zur Aufschlüsselung

der Auslagen werden der Rechnung Kopien aller Originalbelege beigefügt.
 

Ausrüstung

Kosten für allfälliges Werkzeug und/oder Maschinen (Hebebühnen, etc.) die für einen Auftrag benötigt

werden, sind vom Kunden zu stellen.
 

Catering

Ist auf einer Produktion kein Catering (Getränke, Zwischenverpflegung, Mahlzeiten) verfügbar bzw. nicht

geplant, so ist dies AudioInc. frühzeitig, spätestens jedoch einen Tag vor Arbeitsbeginn mitzuteilen, in diesem

Falle werden dem Kunden die Verpflegungskosten pauschal oder gem. Belegen in Rechnung gestellt und sind

mit der Abschlussrechnung umgehend zu begleichen.

Als Richtwert gilt:

Frühstück 20.– CHF

Mittagessen 30.– CHF

Abendessen 40.– CHF
 

Rechnungsstellung und Zahlungsfristen

Für Rechnungen gilt eine Frist von 10 Tagen. Die Rechnungen sind ohne Abzüge in (CHF) Schweizer Franken zu begleichen. Bei nicht fristgerechter Bezahlung erhebt AudioInc. eine Mahngebühr in Höhe von 5% des vereinbarten Honorars, welche umgehend mit dem geschuldeten Betrag zu entrichten ist. Geht der geschuldete Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungserinnerung auf dem Konto von AudioInc. ein, so behält sich AudioInc. vor den geschuldeten Betrag auf dem Rechtsweg einzufordern. Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist AudioInc. berechtigt die Arbeit einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind.
 

Haftung

Die Haftung von AudioInc. für jegliche Schäden, sofern nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht,

wird wegbedungen. AudioInc. weist den Kunden auf allfällige rechtliche Bedenken bei der Realisierung

der/des Projektes hin. Sämtliche Aktionen dürfen im Namen des Kunden durchgeführt werde. Die Haftung

für Vermögens- und Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
 

Die AudioInc. weist jede Art von Haftung zurück die im Zusammenhang mit Schäden, Störungen und Defekten,

welche durch die Geräte oder Apparaturen während der Mietdauer verursacht werden.
 

Kann eine Leistung durch AudioInc. aufgrund nicht termingerechter Lieferungen von Informationen und/oder

Waren durch den Auftraggeber oder aufgrund von Unerreichbarkeit des Kunden nicht oder nicht rechtzeitig

erbracht werden, hat der Auftraggeber den daraus entstehenden Schaden zu tragen. Daraus entstehende

Zusatzaufwände bei AudioInc. werden dem Kunden zusätzlich, zu den vereinbarten Kosten, in Rechnung

gestellt.
 

Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine ordnungsgemäße

Ausführung des Auftrages im vereinbarten Zeitrahmen ermöglichen. Dies können sein: Grundrisse, technische

Pläne und Zeichnungen, Bestuhlungspläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Bühnen-, und Beschallungspläne,

Beleuchtungspläne, Energieanforderungen und Materiallisten.
 

Zur Informationserteilung gehört auch die Mitteilung des zeitlichen Ablaufs der geplanten Veranstaltung sowie

die erforderlichen Einsatzzeiten. Sofern sich vor oder bei der Auftragsdurchführung herausstellen sollte,

dass die uns erteilten Informationen unzureichend sind, werden wir dies unverzüglich mitteilen. Sofern nichts

anderes vereinbart, ist unser Auftraggeber verpflichtet, die von der jeweiligen Berufsgenossenschaft vorgeschriebene

Arbeitskoordination durchzuführen; für Schäden die darauf beruhen, dass unser Auftraggeber diese Verpflichtung verletzt, haften wir nicht.
 

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmung der AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen späteren eintretenden

Umstand verlieren, erfolgt eine entsprechende Anpassung. Gleiches gilt für Lücken in den AGB. Für alle

Streitigkeiten, die sich in der Zusammenarbeit ergeben, gilt Gerichtsstand Bern. Es kommt ausschliesslich

schweizerisches Recht zur Anwendung.
 

Änderungen der AGB

AudioInc. steht das Recht zu, die AGB jederzeit zu ändern, dabei obliegt es AudioInc., bei laufenden Projekten

die Änderungen vorgängig und in geeigneter Weise bekannt zu geben. Ohne chriftlichen Widerspruch durch

den Auftraggeber innert 3 Arbeitstagen nach Bekanntgabe, spätestens jedoch bei einem Folgeauftrag, gelten die Änderungen als genehmigt. Im Widerspruchsfall haben die «alten» AGB nur bis zur Beendigung des Projektes

Gültigkeit.
 

Gerichtsstand und Erfüllungsort

Sämtliche Vereinbarungen und die übrigen rechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien, welche diesen

Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen, unterliegen schweizerischem Recht, unter Ausschluss des

Wiener Kaufrechtsübereinkommens (CISG) und allfällig weiterer Staatsverträge. Für sämtliche Streitigkeiten

aus oder im Zusammenhang mit Vereinbarungen oder anderen Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien,

welche diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist das zuständige Gericht am Sitz der

AudioInc. zuständig, nach Wahl von AudioInc. auch der Sitz oder Wohnsitz des Kunden.